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Allgemeine
Miet- und Stornobedingungen ·
Ferienwohnung ZUR BIESELHEIDE in Berlin-Frohnau
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Zwischen
Mieter und Vermieter der Ferienwohnung wird ein Mietvertrag abgeschlossen.
Mit der Buchung der Ferienwohnung erkennt der Mieter die vorstehenden
Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen als verbindlich an.
1. Vertragsabschluss
Der Reservierungsauftrag durch den Mieter und die Buchungsbestätigung
durch den Vermieter kann per Post, eMail, Fax oder telefonisch erfolgen.
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter Angaben
über die Zahlung des Mietpreises. Mit Eingang der unter Punkt
2. genannten Anzahlung durch den Mieter wird der Mietvertrag für
beide Seiten rechtsverbindlich. Der Mieter erklärt sich für
die vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden Personen verantwortlich.
2. Fälligkeit und Zahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe
von 20% des Mietpreises zu leisten. Der Restbetrag des Mietpreises
ist 21 Tage vor Mietbeginn, spätestens jedoch bei Schlüsselübergabe
in bar fällig. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften
ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu zahlen.
3. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages
seitens des Mieters
Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf
der befristeten Mietzeit gelten die folgenden Bestimmungen:
3.1 schriftliche Kündigung
Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich gegenüber
dem Vermieter zu erfolgen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen,
dass er die Kündigung erklärt hat.
3.2 Stornierungsgebühren bei Kündigung, Nichtanreise
und vorzeitiger Abreise
Die erhobenen Stornierungsgebühren bei Nichtanreise bzw. Rücktritt
belaufen sich in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Stornierung
vor Mietbeginn nach dem Gesamtmietpreis in Euro wie folgt:
| -
bis 28 Tage vor Mietbeginn |
0
%
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| -
27 Tage bis 16 Tage vor Mietbeginn |
20
%
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| -
15 Tage bis 11 Tage vor Mietbeginn |
40 %
|
| -
10 Tage bis 6 Tage vor Mietbeginn |
60
%
|
| -
5 Tage bis 3 Tage vor Mietbeginn |
80
%
|
| -
ab 2 Tage vor Mietbeginn |
100
%
|
Eine
eventuell anfallende Vermittlungsgebühr ist gegen Nachweis
in jedem Fall zu zahlen. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung.
3.3 Bei vorzeitiger Abreise des Mieters
Wenn der Mieter kündigt, indem er nach Antritt des Mietverhältnisses
vorzeitig, also vor dem vertraglichen Mietende, abreist - aus Gründen,
die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, so steht dem Vermieter
die gesamte Mietsumme zu und die vorstehende Regelung findet entsprechende
Anwendung. Der Tag der vorzeitigen Abreise entspricht dann dem Tag
der Kündigung. Die vorzeitige Abreise ersetzt nicht die Erfordernis
einer schriftlichen Kündigung durch den Mieter. Im Streitfall
hat der Mieter nachzuweisen, dass er vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen
ist und das Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt hat.
Der Vermieter wird sich bei Kündigung des Mietverhältnisses
und im Rahmen des üblichen Geschäftsganges unverzüglich
um die Neuvermietung der Ferienwohnung bemühen. Der Mieter
hat das Recht einen zumutbaren Ersatzmieter zu stellen, der seine
vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, sofern dem nicht besondere
Gründe entgegenstehen. Es bleibt dem Mieter unbenommen, dem
Vermieter nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Mietdauer
Die Mietdauer ist im Mietvertrag festgelegt. Die Anreise erfolgt
zwischen 16 Uhr und 19 Uhr, die Abreise bis spätestens 10 Uhr.
Abweichungen hiervon sind nach Absprache möglich.
5. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
des Vertrages. Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung
angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei als
Personen.
6.
Haftung
Der Mieter haftet für die durch ihn oder mitreisende Personen
verursachten Personenschäden sowie Sachschäden und Verlust
der Mietsache, der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände,
sofern sie den normalen gebrauchsüblichen Verschleiß
bei sorgsamem Umgang übersteigen. Eltern haften für ihre
Kinder. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl,
Feuer- und Wasserschäden am Eigentum des Mieters.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung einschließlich
aller darin befindlichen Geräte pfleglich zu behandeln. Alle
durch den Mieter oder mitreisende Personen verursachten Schäden
sind dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen. Beschädigte
Teile der Ausstattung sind vom Mieter selbst wieder zu beschaffen.
Alternativ kann auch der entstandene Schaden ersetzt werden. Im
letzten Fall wird zzgl. zum entstandenen Schaden eine Bearbeitungsgebühr
von min. 10,00 Euro / max. 50,00 Euro berechnet.
Es handelt sich um eine NICHTRAUCHER-Ferienwohnung, dementsprechend
ist das Rauchen in der Ferienwohnung nicht gestattet.
Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Anfrage und
gegen Aufpreis gestattet.
Die Nutzung von Schlafsäcken ist nicht erlaubt.
Anfallender Müll ist zu trennen und in die dafür bereitstehenden
Tonnen/Behälter zu entsorgen.
Beim Verlassen der Ferienwohnung ist darauf zu achten, dass alle
Fenster und Türen fest verschlossen sind. Der Vermieter haftet
nicht für entstehende Schäden wie Einbruch oder Diebstahl
am Eigentum des Mieters. Die Ferienwohnung ist am Abreisetag dem
Vermieter im besenreinen Zustand zu übergeben.
8. Gewährleistung
Sollten beim Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden,
so sind diese unverzüglich dem Vermieter zu melden. Wird der
Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
so ist der Mieter zur Mietminderung oder Kündigung berechtigt.
Die Kündigung des Mietvertrages ist des weiteren möglich,
wenn die Nutzung durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen,
Feuer etc. erheblich erschwert oder gefährdet wird.
Der gezahlte Mietpreis für die Restdauer des Mietverhältnisses
wird in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.
9. Kündigung seitens des Vermieters
Der Mietvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist seitens des Vermieters
gekündigt werden, wenn Mieter oder mitreisende Personen sich
in störender oder zerstörerischer Weise so verhalten,
dass ihr Verbleiben in der Ferienwohnung den Nachbarn des Hauses
nicht zugemutet werden kann.
10. Hausordnung
Die in der Ferienwohnung ausliegende Hausordnung ist zu beachten,
insbesondere die üblichen Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr und von
13 bis 15 Uhr.
11. Parkplätze
Es stehen Parkplätze auf der Straße zur Verfügung.
Für Beschädigungen, Einbruch oder Diebstahl der Fahrzeuge
wird keine Haftung übernommen.
12. Reisevertragsrecht
Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich
seiner Haftung finden daher keine Anwendung.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen
nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder
werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung
bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe
kommt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis
ist der Ort, wo sich das zu vermietende Objekt befindet. Der ausschließliche
Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht in Berlin.
Berlin, im
November 2008
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